Laurence Wauters
Ein Wunsch, der Dank juristischer Vorsorge möglich ist.
■ EISENHOFEN · Geschichten schreibt das Leben. Das weiß auch Laurence Wauters, Rechtsanwältin aus Eisenhofen, zu berichten. Im Frühjahr 2017 hat sie beschlossen, sich dem Thema juristische Vorsorge zu widmen und Menschen dabei zu unterstützen, bis zum Schluss selbst zu entscheiden, wie das eigene Leben gestaltet werden soll.
Zwei wahre Begebenheiten: Ein 80-jähriger Mann wird ein Pflegefall und kommt ins Altersheim. Die Kosten dafür sind hoch, aber aufgrund des, unter anderem in Immobilien, sehr gut angelegten Vermögens und dem guten Ertrag problemlos finanzierbar. Aufgrund der fehlenden Vollmacht, bestellt ein Gericht einen Fremdbetreuer. Dieser entscheidet aus Sicherheitsgründen die Immobilien zu verkaufen und das Geld auf ein Sparbuch anzulegen. Die Zinsen sind niedrig, was dazu führt, dass die anfallenden Betreuungskosten die gesamten Ersparnisse in nur kurzer Zeit erschöpfen. Die falsche finanzielle Verwaltung führt schließlich dazu, dass die Kinder für die Kosten aufkommen müssen und so das gesamte Familienvermögen innerhalb weniger Jahre aufgebraucht ist.
Ein Rentnerehepaar lebt seit seiner Jugend zusammen. Eines Tages erkrankt der Mann an Alzheimer. Seine Frau entscheidet, ihn weiterhin daheim zu pflegen. Da sie aber mit dem Verwaltungsaufwand, der mit einer Betreuung einhergeht, überfordert ist, bestellt das Gericht einen Fremdbetreuer. Das Essverhalten und der Appetit des bisher immer körperlich aktiven Mannes haben sich aufgrund seiner Erkrankung nicht verändert. Daher bereitet seine Frau ihm wie gewohnt täglich ein Schnitzel zu. Eines Tages fängt der Fremdbetreuer an, diese Gewohnheit aufgrund der hohen Kosten zu bemängeln. Er ist der Meinung, dass sie zu viel Geld für das Essen ausgibt und dass sie sparen müsse, obwohl sich das Ehepaar den Lebensstandard nach wie vor leisten kann. In den Augen des Betreuers sei es Verschwendung. Ein Schnitzel pro Woche würde völlig ausreichen und die Alternative Salat sei zudem auch noch gesünder.
An diesen beiden Beispielen wird deutlich, dass die Notwendigkeit gegeben ist, sich über die juristische Vorsorge Gedanken zu machen, sich damit auseinanderzusetzen und die Möglichkeit zu nutzen, im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht zu erteilen bzw. einen Betreuer seiner Wahl festzulegen. Einen Vertreter, dem man vertraut und dem man die volle Verantwortung über sich und sein Vermögen gibt.
Frau Wauters, viele Menschen kennen sich mit dem Thema juristische Vorsorge nicht aus. Können Sie kurz skizzieren, um was es da genau geht… Wauters: Generell ist die juristische Vorsorge eine individuelle Angelegenheit, die sich aus der jeweiligen familiären Situation ergibt. Drei Standbeine sind jedoch bei jedem wichtig: Die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung ist ein Schreiben, in dem im Vorfeld festgelegt wird, welche Wünsche der Patient im medizinischen Bereich hat, sollte er, sei es aus körperlichen und/oder geistigen Gründen, nicht mehr in der Lage dazu sein, dies zu äußern. Die Betreuungsverfügung geht noch einen Schritt weiter. In dieser wird definiert, wer im Falle einer Erkrankung bzw. geistigen und/oder körperlichen Einschränkung die juristischen Belange betreuen darf. Denn jeder volljährige Mensch ist für sich und sein Handeln selbst verantwortlich. Das bedeutet auch, dass keiner für einen anderen entscheiden, Verträge abschließen oder kündigen, Miete zahlen etc. darf. Insofern nicht bereits im Vorfeld ein Betreuer schriftlich festgelegt wurde, bestimmt das Gericht wer die Betreuung übernimmt. Das kann ein Familienmitglied sein, aber auch eine fremde Person, ein sogenannter Berufsbetreuer, der dann diese Entscheidungen übernimmt. Der Betreuer unterliegt der Aufsichtspflicht des Gerichts, muss über jede Entscheidung Buch führen und vor dem Gericht Rechenschaft ablegen. Solange dass möglich ist, wird der Betreuer monatlich aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt. Wenn die Betreuung in der Familie bleibt, zum Beispiel beim Partner, kann es neben dem damit verbundenen Aufwand auch als Einmischung in die Privatsphäre empfunden werden. Daher ist in den meisten Fällen eine Vorsorgevollmacht zu empfehlen. Hier handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit ohne die Kontrollinstanz des Gerichts, deshalb muss man in der bevollmächtigten Person vollstes Vertrauen haben können. Der im Vorfeld gewählte Bevollmächtigte darf die erkrankte Person in dem vorab definierten Rahmen vertreten. Dazu gehören Entscheidungen über das Vermögen, aber auch Entscheidungen über medizinische Maßnahmen. Die Vertretung kann dabei durch eine Person erfolgen, aber auch auf mehreren Personen übertragen werden. Zusätzlich zu diesen drei Standbeinen gibt es noch die sogenannte Sorgerechtsverfügung. Diese wird dann benötigt, wenn noch minderjährige Kinder zur Familie gehören, die selbst noch keine Entscheidungsgewalt haben. Diese Verfügung legt im Vorfeld fest, wem im Falle der Erkrankung oder des Todesfalls des/r Erziehungsberichtigten das Sorgerecht für die noch minderjährigen Kinder zugesprochen werden soll. Und letztlich kommt noch das Testament in dem dann alle Dinge nach dem Ableben geregelt sind. Wichtig ist, dass nichts von dem, was man festgelegt hat, eine endgültige Entscheidung ist. Es ist klar, dass sich Situationen ändern und so können auch solche Dokumente regelmäßig geprüft und wieder dem aktuellen Leben angepasst werden.
Sie haben sich mit einem Anwalt aus Augsburg zusammengetan. Wie genau gehen Sie vor bzw. was bieten Sie Ihren Mandanten im Rahmen der juristischen Vorsorge an? Wauters: Generell bieten wir unseren Mandanten alles rund um die Betreuung an. In erster Linie geht es nicht darum als Betreuungsanwalt tätig zu sein, sondern letztlich die Vorsorge mit den Mandanten gemeinsam vorzubereiten. In Fällen, in denen unsere Mandanten keinen passenden Familienangehörigen haben, können wir aber auch als Bevollmächtigter eingesetzt werden. Das heißt wir kommen mit den Familien und Menschen bereits im Vorfeld in Kontakt. Wir beraten und betreuen bei der Zusammenstellung der Unterlagen. Dabei bieten wir sowohl die juristische Vorsorge für Privatpersonen als auch für Unternehmer an.
Da es sich bei der juristischen Vorsorge um ein für viele durchaus prekäres Thema handelt, haben wir entschieden, unseren Mandanten das Ganze in einem anderen Rahmen als gewöhnlich anzubieten. Das heißt, wir gestalten die Beratung flexibel und individuell und kommen zu den Mandanten nach Hause. Die gewohnte Umgebung sorgt dafür, dass es sich ungezwungener und damit leichter über ein solches Thema sprechen lässt. Und nicht zuletzt bieten wir damit den Vorteil, zeitlich unabhängig zu sein. Wir kommen auch am Abend oder am Wochenende zu unseren Mandanten, also dann wenn viele eher Zeit für solch einen Termin haben. Ein Gespräch dauert in etwa eine bis 1,5 Stunden. Das hängt natürlich davon ab, wie viele Fragen gestellt werden und wie viel Klärungsbedarf besteht. Die Originalunterlagen werden in der Kanzlei in Augsburg aufbewahrt, bei der es einen 24-Stunden-Rufservice gibt. Der Mandant erhält eine Kopie seiner Unterlagen. Zusätzlich erfolgt eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. Die Mandanten erhalten vom Zentralregister eine Karte, die bestätigt, dass eine Vorsorge getroffen wurde. Darauf sind sowohl der Name des Mandanten als auch die Namen und Kontaktdaten der Vollmachtnehmer sowie der betreuenden Anwälte notiert, an die sich Ärzte und Gerichte im Notfall wenden können. Und schließlich begleiten und unterstützen wir die Familien, sollte es mit den Unterlagen im Nachgang offene Fragen oder Unklarheiten geben.
Vielen Dank für das angenehme Gespräch.
Redaktion: Carolin Ölsner (Kurier)
Kontakt:
Laurence Wauters
Rechtsanwältin
Untere Dorfstr. 30a
85253 Erdweg (Eisenhofen)
Telefon: 08138 / 66 63 66
Mobil: 0176 / 63718134
Fax: 08138/ 66 63 67
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!